COURSE REGISTRATION
I'll get in touch binding to the following course:
retraining course - without a baby
Any woman can registerafter birth from the 6th week (in the case of caesarean section from the 10th week).
The course is fully covered by statutory health insurance if it is completed no later than 9 months after the birth. In the case of private health insurance companies, I would ask you to consult them independently about the assumption of costs.
I set the dates for the evening so that most of you can leave your children at home with your partner/grandparents. If you have no or only occasional childcare, you can of course bring your child with you.
Why no baby?
It is important to me that you take time for yourself and your body once a week (Tuesday) with as few distractions as possible.
Together we will complete a stomach, legs and bottom training with a focus on the pelvic floor, back and arms. There will be basic and advanced exercises. Depending on your needs, there is something for everyone.
I look forward to you all!
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AVB UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN Der Kurs umfasst 6x 90 Minuten und 1x 60 Minuten. Er wird durch die Hebamme mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Dafür benötigt die Hebamme die Unterschrift der Kursteilnehmenden. Hinweis: privat Versicherte siehe unten. Die Gebühren für versäumte Stunden werden mit 15,00 € pro 60 Minuten als Privatrechnung an die Kursteilnehmerin gestellt. Dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme führt keine Warte- oder Nachrücklisten. Die Anmeldung ist hiermit verbindlich und kann bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich zurück gezogen werden. Die Kursgebühr wird vollständig durch die Kursteilnehmerin bezahlt, falls diese die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn zurück zieht. Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst und reicht die Rechnung anschließend selbstständig bei ihrer Krankenkasse ein. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife der privaten Krankenversicherungen.