KURSANMELDUNG
Fit nach der Rückbildung
Hiermit melde ich mich verbindlich zum obigem Kurs an.
Starten kann jede Frau, die einen Rückbildungskurs abgeschlossen hat. Egal ob nach Vaginal- oder Kaiserschnittgeburt.
Dieser Kurs ist ein Präventionskurs. Das bedeutet, die Krankenkassen bezahlen bis zu 70% des Kursbetrags an Dich zurück.
Zunächst bekommst Du von mir eine Rechnung, die Du vor Kursbeginn bezahlst. Nach Beendigung des Kurses bekommst Du eine Teilnahmebestätigung und kannst diese bei Deiner Krankenkasse einreichen.
Ich bitte Dich bei Deiner gesetzlichen oder privaten Versichert selbstständig nachzufragen wie hoch der Rückerstattungsbetrag ausfällt. Darüber habe ich keine Kenntnis.
Was erwartet dich?
Ein Training, das auf den Rückbildungskurs aufbaut und die Muskeln kräftigt.
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Ein gemeinsames Bauch- Beine- Po- Training
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Körpermittekräftigung und Beckenbodentraining
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Rücken und Arme
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Basisübungen und Übungen für Fortgeschrittene
Mit oder ohne Baby
Du kannst Dein Babys entweder mitbringen oder auch (mal) zu Hause lassen. Ganz so wie es für Dich umsetzbar ist.
Warum (auch mal) ohne Baby?
Du kannst Dich ohne Ablenkung auf Dich und Deinen Körper fokussieren. Es ist deutlich effektiver für Deine Regeneration und den muskulären Wiederaufbau. Ein erholsamer Nebeneffekt ist, dass Du mal alleine bist und dich besser konzentrieren kannst.
Besonders empfehlenswert ist das für Zwillingsmamas oder Frauen mit Beckenbodenproblemen (Inkontinenz, Rektusdiastase). Wem das nicht möglich ist bringt sein Baby einfach mit.
Ganz nach Deinen Bedürfnissen ist für alle etwas dabei.
Ich freue mich auf Dich!
Jetzt verbindlich anmelden
AVB UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN Der Kurs umfasst 6x 90 Minuten und 1x 60 Minuten. Er wird durch die Hebamme mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Dafür benötigt die Hebamme die Unterschrift der Kursteilnehmenden. Hinweis: privat Versicherte siehe unten. Die Gebühren für versäumte Stunden werden mit 15,00 € pro 60 Minuten als Privatrechnung an die Kursteilnehmerin gestellt. Dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme führt keine Warte- oder Nachrücklisten. Die Anmeldung ist hiermit verbindlich und kann bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich zurück gezogen werden. Die Kursgebühr wird vollständig durch die Kursteilnehmerin bezahlt, falls diese die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn zurück zieht. Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst und reicht die Rechnung anschließend selbstständig bei ihrer Krankenkasse ein. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife der privaten Krankenversicherungen.