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KURSANMELDUNG

Rückbildungskurs

Hiermit melde ich mich verbindlich zum obigem Kurs an.

Starten kann jede Frau nach der Geburt ab der 6. Woche (bei Kaiserschnitt ab der 10. Woche).

Der Kurs wird von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen, wenn er bis spätestens 9 Monate nach Geburt abgeschlossen ist. Bei privaten Krankenkassen bitte ich um selbstständige Rücksprache mit dieser zur Kostenübernahme. In der Regel wird dieser zu 100% erstattet.

 

Mit oder ohne Baby

Du kannst Dein Babys entweder mitbringen oder auch (mal) zu Hause lassen.

 

Warum (auch mal) ohne Baby?

Du kannst Dich ohne Ablenkung auf Dich und Deinen Körper fokussieren. Es ist deutlich effektiver für Deine Regeneration und den muskulären Wiederaufbau. Ein erholsamer Nebeneffekt ist, dass Du mal alleine bist und dich besser konzentrieren kannst.

Besonders empfehlenswert ist das für Zwillingsmamas oder Frauen mit Beckenbodenproblemen (Inkontinenz, Rektusdiastase). Wem das nicht möglich ist bringt sein Baby einfach mit.

 

Was erwartet dich?

  • Ein gemeinsames Bauch- Beine- Po- Training

  • Schwerpunkt Beckenboden, Rücken und Arme

  • Basisübungen und Übungen für Fortgeschrittene

 

Ganz nach Deinen Bedürfnissen ist für alle etwas dabei.

Ich freue mich auf Dich!

Jetzt verbindlich anmelden

AVB UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN Der Kurs umfasst 6x 90 Minuten und 1x 60 Minuten. Er wird durch die Hebamme mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Dafür benötigt die Hebamme die Unterschrift der Kursteilnehmenden. Hinweis: privat Versicherte siehe unten. Die Gebühren für versäumte Stunden werden mit 15,00 € pro 60 Minuten als Privatrechnung an die Kursteilnehmerin gestellt. Dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme führt keine Warte- oder Nachrücklisten. Die Anmeldung ist hiermit verbindlich und kann bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich zurück gezogen werden. Die Kursgebühr wird vollständig durch die Kursteilnehmerin bezahlt, falls diese die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn zurück zieht. Privatversicherte: Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst und reicht die Rechnung anschließend selbstständig bei ihrer Krankenkasse ein. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife der privaten Krankenversicherungen.

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